LIFG Anfrage: Stadt hat Daten für eigenes Open Street View, rückt sie aber nicht raus!

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Heute ging bei mir die Antwort (PDF) auf eine Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ein.

Vor einiger Zeit bin ich auf eine Pressemitteilung der Firma Cyclomedia gestoßen:

Ab voraussichtlich dem 05. März 2018 werden mit Kameras ausgestattete Autos der CycloMedia Deutschland GmbH die Stadt Freiburg befahren und systematisch abfotografieren. Die Befahrung erfolgt im Auftrag der Stadt (…) In den entstehenden Bildern werden alle Kfz-Kennzeichen und Gesichter automatisch nach dem aktuellen Stand der Technik unkenntlich gemacht (verpixelt). Eine Veröffentlichung der Bilder im Internet ist derzeit nicht beabsichtigt. CycloMedia ist darauf spezialisiert, großräumige und systematische Abbildungen der Umgebung auf Grundlage von Cycloramas (360 Grad-Panoramabilder) anzubieten.“

Das war bereits das zweite Mal nach 2015, das eine solches Abfotographieren unserer Stadt erfolgte. Grundsätzlich halte ich das für gut. Es gibt viele Anwendungsbereiche für die Bilder aus dem Straßenraum oder von der Straßenperspektive einen Mehrwert böten. Zum Beispiel kann der Fahrer des Rettungswagens vor der Abfahrt einen Blick auf das Haus oder den Eingang werfen und damit die Adresse mit dem Notfall besser finden. Gerade in unübersichtlichen Stadtteilen wie St. Georgen, wo es ja diverse Hinterhäuser gibt und die auch oft schlecht ausgeschildert sind, wäre das eine Erleichterung.

Jetzt habe ich die Antwort der Stadtverwaltung. Sie plant zwar

„noch in diesem Jahr das 3D-Stadtmodell der Stadt Freiburg i. Br. auch in texturierter Form im lnternet zu veröffentlichen. Zudem ist beabsichtigt, das 3D-Stadtmodell in der Detailierungsstufe LOD 1 als „Open Government Data“ als Download zur Verfügung zu
stellen.“

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Aber eben keine Bilder wie das etwa durch Dienste wie „Google Street View“ geschieht. Das hat laut Verwaltung zwei Gründe, zum einen:

„Die Daten der ‚Firma Cyclomedia werden der Stadt Freiburg mit einer nicht exklusiven und nicht übertragbaren Nutzungslizenz zur Verfügung gestellt. Insbesondere ist die Veröffentlichung bzw. Zugänglichmachung der Daten in jeglicher Weise zu Gunsten Dritter untersagt.“

Das ist schon ein Hammer: Die Stadt Freiburg gibt Steuergelder aus für eine Erhebung von Daten und hat dann nicht mal die Hoheit über diese. Schließlich ist das Unternehmen ja im Auftrag der Stadt durch die Straßen gefahren udn hat sich das bezahlen lassen. Interessant wäre zu wissen, ob es an anderer Stelle auch solche Lizenzen gibt. Und weshalb man das tut und somit künftige Nutzungen, an die man noch garnicht gedacht hat, verhindert…

 

Der zweite Punkt ist dann:

Daneben erschweren auch datenschutzrechtliche Belange derzeit eine Zurverfügungstellung oder Veröffentlichung im Internet.

Das finde ich wenig Überzeugend, bereits nach der Erhebung werden Gesichter und Kfz Kennzeichen verpixelt. Ggf. kann man etwa die Auflösung reduzieren und ich sehe auch durch diese Fotos nichts, was ich nicht einfach durch Laufen durch die Stadt auch sehen könnte.

Auch hat das Landgericht Köln Urteil v. 13.01.2010, Az. 28 O 578/09 geurteilt, das es sich zwar um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handeln könnte, aber bei einem reienen Foto von der Fassade eines Hauses, dieser Eingriff so gering sei, das er hinzunehmen ist.

Als derartiges individualisierendes Merkmal reicht jedoch nicht bereits die Angabe der Adresse des abgebildeten Hauses aus. Entscheidend für die Frage der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nämlich, ob der Betroffene nach den konkreten Gegebenheiten die begründete und für Dritte erkennbare Erwartung hegen darf, dass seine privaten Verhältnisse den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleiben und von ihr nicht zur Kenntnis genommen werden (BVerfG NJW 2006, 2836, 2837) und ob durch die Veröffentlichung in diese so geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 1089, 1090; GRUR 2004, 442 – Feriendomizil II; GRUR 2004, 438 – Feriendomizil I; BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837). Allerdings liegt die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung eher fern, wenn lediglich das Fotografieren der Außenansicht eines Grundstücks von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und die Verbreitung solcher Fotos in Frage stehen, weil die Aufnahmen nur den ohnehin nach außen gewandten Bereich betreffen (BGH GRUR 2009, 1089, 1090). 

Auch meine Anregung Antworten auf LIFG Anfragen zu veröffentlichen, will die Stadtverwaltung nicht nachkommen.

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Damit man Digital und Innovativ wird muß man viele Schritte gehen.

Bewertung: Der neue Oberbürgermeister hat groß mehr Digitaliserung versprochen. Mit so einer Antwort und der Haltung, die darin zum Vorschein kommt, wird es aber sicher nicht mehr Digitalisierung geben. Fotos von Straßen haben viele, legitime Anwendungen, die Daten wurden mit unseren Steuergeldern erhoben und sollten auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Mal schauen was sich in der Sache noch ergibt.

 

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3 Antworten to “LIFG Anfrage: Stadt hat Daten für eigenes Open Street View, rückt sie aber nicht raus!”

  1. sbamueller Says:

    Siehe dazu auch: https://sbamueller.wordpress.com/2018/08/09/gemeinderatsanfragen-veroeffentlichen-es-tut-sich-was/

  2. sbamueller Says:

    Auch der Sonntag berichtet über den Vorgang: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/noch-mehr-transparenz–156054716.html

  3. Experimente mit Open Street Cam | Sebastian Müllers Blog Says:

    […] zweimal einer Firma Geld bezahlt Freiburg erfassen zu lassen. Leider ist die Lizenz so seltsam, dass die Stadt zwar die Daten zwar nutzen kann, aber nicht weitergeben. Das finde ich reichlich bescheuert und habe deshalb zwei Sachen gemacht: Einmal einen Antrag für […]

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