Posts Tagged ‘§41a’

Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg / Seminar in Bad Boll

10. März 2017

Ich war in Bad Boll beim Seminar über Jugendbeteiligung in Bad Boll. In Baden-Württemberg tut sich gerade viel, da ja der §41a Jugend- und Kinderbeteiligung vorschreibt. Sicher auch ein Effekt meiner Kampagne damals.

Zunächst mal habe ich eine gute Methode gelernt: Das Pro Action Cafe: In kurzem Abständen geht man umher und versucht gegenseitig die Probleme von anderen Leuten zu diskutieren. Das macht nicht nur Spass sondern hilft auch den Leuten mit den Problemen!

Dann noch ein Terminhinweis:

Von der Landesarbeitsgemeinschaft Kinderbeteiligung gab es einen interessanten Vortrag über die Beteiligung von Kindern und wie das ganze in Stuttgart geregelt ist, mit dieser Grafik:

Und diesen Hinweisen:

Udo Wenzel wiederholte nochmal zwei wichtige Aspekte: Vor der Bundestagswahl dürfen Schulen bzw. Schülervertretungen natürlich Kandidierende zu Podiumsdiskussionen einladen, so lange alle Parteien mit einer realistischen Chance in den Bundestag zu kommen eingeladen werden.

Und:

Sein Rat gign aber auch an die Verwaltungen:

 

 

Leserbrief zum Jugendparlament Ulm

30. April 2016

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Ruschitzka,

zu ihrem Artikel „Das Jugendparlament erfindet sich neu” juckt es mich doch ein wenig in den Fingern. Da heißt es:
„Im vielleicht wichtigsten Punkt geht es um mehr Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik. Bei jugendrelevanten Themen wünschen sich die Jugendlichen mehr Informationen aus dem Rathaus und mehr Mitbestimmung im Rathaus. Man will einbezogen werden, man möchte am liebsten mit abstimmen. Doch diesen Zahn muss sich Dana Hoffmann schnell ziehen lassen. Das, so OB Gunter Czisch und FWG-Rätin Helga Malischewski unisono, sieht die Gemeindeordnung nicht vor”

Tatsächlich sieht der neue §41a der Gemeindeordnung sehr viel Kinder- und Jugendbeteiligung vor: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.”

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Interview zur §41a Kampagne

27. Juni 2013

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Und wiedermal im Interview mit EchoFM diesmal zu unserer Beteiligungskampagne:

voller Einsatz

24. Juni 2013

Unterschriftensammlung

Wie man sieht bin ich derzeit in vollem Einsatz für die Kampagne zur verbindlichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Sogar mein Rücken dient als Unterlage um Unterschriften zu sammeln.

Dieses Foto entstand beim Sommergrillen der Jungen Union. Wo ich doch einige Gespräche geführt habe und auch ein Mädchen traf…“ein Mädchen von der jungen Union“, welches mir erklärte, dass sie gegen Sex vor der Ehe aber für die Homo-Ehe wäre.

Reform von § 41a GemO BW: Kinderhilfswerk schlägt zu!

27. Oktober 2012

Vor kurzem drückte mir ein Freund die Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerks für die Änderung des §41a Gemo BW in die Hände. Eine Änderung dieses Pargraphens ist im Koalitionsvertrag der Grün-Roten Landesregierung bereits vorgesehen und so langsam wird es auch mal Zeit, dass die Koalitionsfraktionen und die Regierung da auch mal lieferen.

Bisher ist der Paragraph als kann Regelung formuliert, daher wenn der Gemeinderat es will kann er sich einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten und diese mit Antragsrechten ausstatten.

Das Kinderhilfswerk schlägt nun zu und fordert:

  • Verpflichtende Beteiligung
  • Im Verwaltungsverfahren darlegen, wie sie die Beteiligung durchgeführt hat
  • Die Gemeinde ist verfplichtet Kinder und Jugendliche zu beteiligen wenn es um: Angebote und Einrichtugen geht die von Kindern in besonderer Weise genutzt werden, besonders werden da erwähnt: Schwimmbäder, Sportanlagen, Schulen, Radwege, Schulhöfe, Bolzplätze, …
  • Bei Bauleitplanungen sind Kinder und Jugendliche dann zu beteiligen wenn es um Freiräume geht die sie besonders betreffen: Brachen. Baulücken, Grünanlagen, …
  • Wenn die Beteiligung nicht ordentlich durchgeführt wird soll den Trägern der Jugendhilfe ein Verbandsklagerecht ohne eigene Betroffenheit eingeräumt werden.

Diese Forderungen gehen sehr weit und sind der bisher beste und weitestgehende Vorschlag, der nicht nur Beteiligung verpflichten machen würde, sondern auch denjenigen die sich um Jugendbeteiligung kümmern, endlich Druckmittel einräumt. Scheinbar wird dieser Vorschlag sogar von Teilen der Landespolitik ernsthaft diskutiert.

Das gesamte Forderungspapier als Download: DKHW-Vorschlag GO_BaWü (PDF)